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Hausgeld

 Hausgeld: 

Der Begriff Hausgeld wird in verschiedenen Bereichen benutzt, oftmals auch missverständlich. Auf keinen Fall darf das Hausgeld verwechselt werden mit dem Wohngeld, das eine finanzielle Unterstützung seitens des Staates ist.

Der Käufer einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus erwirbt neben seinem Sondereigentum auch Anteile am Gemeinschaftseigentum. Die Kosten hierfür werden entsprechend der Miteigentumsanteile auf alle Eigentümer umgelegt.

Zu Beginn eines Kalenderjahres wird für alle voraussichtlich anfallenden Kosten, inklusive Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, ein Wirtschaftsplan erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen. Aus diesem Wirtschaftsplan ergibt sich für jeden Wohnungseigentümer sein monatlich zu zahlendes Hausgeld.

Bitte berücksichtigen Sie also bei Ihren Kauf- und Finanzierungsplanungen unbedingt auch das Hausgeld.

Als Kunde der TARSAP werden Sie feststellen, dass in den Verkaufsunterlagen zu Ihrer Immobilie natürlich auch
Informationen zum bisherigen Hausgeld enthalten sind.

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AbgeschlossenheitAbgeschlossenheitsbescheinigungBauplanungEigentümer Versammlung

Hausgeld

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Der Käufer einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus erwirbt neben seinem Sondereigentum auch Anteile am Gemeinschaftseigentum. Die Kosten hierfür werden entsprechend der Miteigentumsanteile auf alle Eigentümer umgelegt.

Zu Beginn eines Kalenderjahres wird für alle voraussichtlich anfallenden Kosten, inklusive Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, ein Wirtschaftsplan erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen. Aus diesem Wirtschaftsplan ergibt sich für jeden Wohnungseigentümer sein monatlich zu zahlendes Hausgeld.

Bitte berücksichtigen Sie also bei Ihren Kauf- und Finanzierungsplanungen unbedingt auch das Hausgeld.

Als Kunde der TARSAP werden Sie feststellen, dass in den Verkaufsunterlagen zu Ihrer Immobilie natürlich auch
Informationen zum bisherigen Hausgeld enthalten sind.

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Hausgeld

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Der Begriff Hausgeld wird in verschiedenen Bereichen benutzt, oftmals auch missverständlich. Auf keinen Fall darf das Hausgeld verwechselt werden mit dem Wohngeld, das eine finanzielle Unterstützung seitens des Staates ist.

Der Käufer einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus erwirbt neben seinem Sondereigentum auch Anteile am Gemeinschaftseigentum. Die Kosten hierfür werden entsprechend der Miteigentumsanteile auf alle Eigentümer umgelegt.

Zu Beginn eines Kalenderjahres wird für alle voraussichtlich anfallenden Kosten, inklusive Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, ein Wirtschaftsplan erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen. Aus diesem Wirtschaftsplan ergibt sich für jeden Wohnungseigentümer sein monatlich zu zahlendes Hausgeld.

Bitte berücksichtigen Sie also bei Ihren Kauf- und Finanzierungsplanungen unbedingt auch das Hausgeld.

Als Kunde der TARSAP werden Sie feststellen, dass in den Verkaufsunterlagen zu Ihrer Immobilie natürlich auch
Informationen zum bisherigen Hausgeld enthalten sind.

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Wohngeld

 Wohngeld: 

Im Gegensatz zum Hausgeld ist nach Wohngeldgesetz (WoGG) das Wohngeld eine finanzielle Hilfe vom Staat für alle Bürger, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können.

Das Wohngeld wird als "Mietzuschuss" für Mieter in Mietwohnungen und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer, die ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung selbst nutzen gezahlt.

Häufig wird das Hausgeld (monatliche Vorschusszahlungen von Wohnungseigentümern an die Hausverwaltung) als Wohngeld bezeichnet, was aber ungenau ist und zu Verwechslungen führen kann.

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Häufig wird das Hausgeld (monatliche Vorschusszahlungen von Wohnungseigentümern an die Hausverwaltung) als Wohngeld bezeichnet, was aber ungenau ist und zu Verwechslungen führen kann.

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Im Gegensatz zum Hausgeld ist nach Wohngeldgesetz (WoGG) das Wohngeld eine finanzielle Hilfe vom Staat für alle Bürger, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können.

Das Wohngeld wird als "Mietzuschuss" für Mieter in Mietwohnungen und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer, die ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung selbst nutzen gezahlt.

Häufig wird das Hausgeld (monatliche Vorschusszahlungen von Wohnungseigentümern an die Hausverwaltung) als Wohngeld bezeichnet, was aber ungenau ist und zu Verwechslungen führen kann.

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