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Hausordnung

 Hausordnung: 

Eine Hausordnung soll das Zusammenleben aller Bewohner eines Hauses regeln. Sie liefert Verhaltensregeln, schützt vor gegenseitiger Belästigung oder Benachteiligung einzelner Bewohner durch andere und konkretisiert die Verantwortlichkeit jedes Bewohners für das Haus.
Meistens werden durch eine Hausordnung folgende Punkte geregelt:

  • Ruhezeiten
  • Beseitigung von Schnee- und Glatteis
  • Reinigungspflichten der Bewohner, wie Treppenhaus oder Flurfenster
  • Benutzung von Gemeinschaftsräumen, wie Waschküchen und Trockenräumen
  • Abstellen von Fahrrädern oder Kinderwagen

In Deutschland gehört die Formulierung einer Hausordnung laut Wohnungseigentumsgesetz (WoEiG) zur ordnungsgemässen Verwaltung eines Mehrparteienhauses.

Damit ein Verwalter für die Einhaltung der Hausordnung sorgen kann, muss diese allen Bewohnern vorliegen. Daher ist eine bestehende Hausordnung meistens Bestandteil von Teilungserklärung oder Mietvertrag.

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  • Ruhezeiten
  • Beseitigung von Schnee- und Glatteis
  • Reinigungspflichten der Bewohner, wie Treppenhaus oder Flurfenster
  • Benutzung von Gemeinschaftsräumen, wie Waschküchen und Trockenräumen
  • Abstellen von Fahrrädern oder Kinderwagen

In Deutschland gehört die Formulierung einer Hausordnung laut Wohnungseigentumsgesetz (WoEiG) zur ordnungsgemässen Verwaltung eines Mehrparteienhauses.

Damit ein Verwalter für die Einhaltung der Hausordnung sorgen kann, muss diese allen Bewohnern vorliegen. Daher ist eine bestehende Hausordnung meistens Bestandteil von Teilungserklärung oder Mietvertrag.

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  • Ruhezeiten
  • Beseitigung von Schnee- und Glatteis
  • Reinigungspflichten der Bewohner, wie Treppenhaus oder Flurfenster
  • Benutzung von Gemeinschaftsräumen, wie Waschküchen und Trockenräumen
  • Abstellen von Fahrrädern oder Kinderwagen

In Deutschland gehört die Formulierung einer Hausordnung laut Wohnungseigentumsgesetz (WoEiG) zur ordnungsgemässen Verwaltung eines Mehrparteienhauses.

Damit ein Verwalter für die Einhaltung der Hausordnung sorgen kann, muss diese allen Bewohnern vorliegen. Daher ist eine bestehende Hausordnung meistens Bestandteil von Teilungserklärung oder Mietvertrag.

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Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG)

 Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG): 

Verwirrenderweise wird die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft oft mit der selben Abkürzung benannt wie das Wohnungseigentumsgesetz, nämlich mit "WEG". Da alles schon kompliziert genug ist, verzichten wir hier auf Abkürzungen.

Eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist die Gesamtheit aller Eigentümer eines Wohngebäudes und entsteht immer dann automatisch, wenn mehreren Personen ein Teil an einem Grundstück oder Gebäude gehört.

Zu den Aufgaben der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft gehören alle wichtigen Entscheidungen z.B. Bildung von Rücklagen oder Sonderumlagen, die Instandsetzung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, die Bestimmung eines Verwalters oder einer Objektbetreuung betreffend. Auch wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen, entscheidet die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ob und in welchem Umfang dies zu geschehen hat. Darüber hinaus werden aber auch Regeln, die so genannte Hausordnung, aufgestellt die dann für das Wohngebäude gelten.

Die Versammlungen der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ähneln denen eines Vereins: es gibt z.B. Tagesordnungen und Abstimmungen über eingebrachte Anträge, es werden Beschlüsse formuliert und verlesen… die Eigentümer-Versammlung muss nach bestimmten rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden, um rechtsgültige Beschlüsse fassen
zu können.

Ein Auflösen der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist nur möglich, wenn das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und nicht wieder aufgebaut wird. Nur durch Übertragung von Eigentum an neue Wohnungseigentümer durch Verkauf oder Vererben kommen neue Mitglieder in die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft.

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zu können.

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