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Auflassungsvormerkung

 Auflassungsvormerkung: 

Viele Käufer wird der Zahlungsvorgang beim Immobilien- oder Grundstückskauf verwundern: Sie müssen nämlich Kaufpreis und Kaufnebenkosten bezahlen, bevor sie amtlich als Eigentümer gelten.

Denn erst mit der Eintragung ins Grundbuch, der Auflassung und dem Kaufvertrag ist der eigentliche Eigentumsübertragung abgeschlossen und damit der dingliche Eigentümerwechsel verbrieft.

Der Grundbucheintrag des neuen Besitzers dauert erfahrungsgemäss länger als die Einlösung des Kaufvertrages. Und in dieser Zeit kann einiges passieren.

Die vom Notar eingetragene Auflassungsvormerkung stellt für den Käufer eine preisgünstige Garantie dafür dar, dass er die gekaufte Immobilie auf jeden Fall in dem vor dem Kauf besichtigten Zustand erhält.

Und das ist keine Selbstverständlichkeit - stellen Sie sich nur mal folgende Beispiele vor:

  • Der Verkäufer geht pleite - nur eine Auflassungsvormerkung verhindert die Pfändung der Immobilie.
  • Der Verkäufer veräußert "Ihre" Immobilie nochmals anderweitig - nur eine Auflassungsvormerkung stellt die Besitzverhältnisse in Ihrem Sinne klar.
  • Der Verkäufer verändert einen für Sie entscheidenden Kaufgrund
  • Sie können vom Kauf zurück treten.
  • Der ehemalige Besitzer nimmt noch schnell eine Hypothek auf die Immobilie auf - die Auflassungsvormerkung bewahrt Sie als neuen Eigentümer davor, diese Hypothek abtragen zu müssen.

Sobald der Kaufpreises bezahlt ist wird die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht und gleichzeitig der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen.

Eine Auflassungsvormerkung macht natürlich nur dann Sinn, wenn der Kaufpreis erst nach deren Eintrag gezahlt wird.

Aber: Eine Auflassungsvormerkung gilt nicht als sofortiger Kauf einer Immobilie. Sie sichert lediglich den Anspruch des Käufers an einer Immobilie oder einem Grundstück.

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AbgeschlossenheitAbgeschlossenheitsbescheinigungAuflassungBaulastenverzeichnis

Auflassungsvormerkung

 Auflassungsvormerkung: 

Viele Käufer wird der Zahlungsvorgang beim Immobilien- oder Grundstückskauf verwundern: Sie müssen nämlich Kaufpreis und Kaufnebenkosten bezahlen, bevor sie amtlich als Eigentümer gelten.

Denn erst mit der Eintragung ins Grundbuch, der Auflassung und dem Kaufvertrag ist der eigentliche Eigentumsübertragung abgeschlossen und damit der dingliche Eigentümerwechsel verbrieft.

Der Grundbucheintrag des neuen Besitzers dauert erfahrungsgemäss länger als die Einlösung des Kaufvertrages. Und in dieser Zeit kann einiges passieren.

Die vom Notar eingetragene Auflassungsvormerkung stellt für den Käufer eine preisgünstige Garantie dafür dar, dass er die gekaufte Immobilie auf jeden Fall in dem vor dem Kauf besichtigten Zustand erhält.

Und das ist keine Selbstverständlichkeit - stellen Sie sich nur mal folgende Beispiele vor:

  • Der Verkäufer geht pleite - nur eine Auflassungsvormerkung verhindert die Pfändung der Immobilie.
  • Der Verkäufer veräußert "Ihre" Immobilie nochmals anderweitig - nur eine Auflassungsvormerkung stellt die Besitzverhältnisse in Ihrem Sinne klar.
  • Der Verkäufer verändert einen für Sie entscheidenden Kaufgrund
  • Sie können vom Kauf zurück treten.
  • Der ehemalige Besitzer nimmt noch schnell eine Hypothek auf die Immobilie auf - die Auflassungsvormerkung bewahrt Sie als neuen Eigentümer davor, diese Hypothek abtragen zu müssen.

Sobald der Kaufpreises bezahlt ist wird die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht und gleichzeitig der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen.

Eine Auflassungsvormerkung macht natürlich nur dann Sinn, wenn der Kaufpreis erst nach deren Eintrag gezahlt wird.

Aber: Eine Auflassungsvormerkung gilt nicht als sofortiger Kauf einer Immobilie. Sie sichert lediglich den Anspruch des Käufers an einer Immobilie oder einem Grundstück.

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Auflassungsvormerkung

 Auflassungsvormerkung: 

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Denn erst mit der Eintragung ins Grundbuch, der Auflassung und dem Kaufvertrag ist der eigentliche Eigentumsübertragung abgeschlossen und damit der dingliche Eigentümerwechsel verbrieft.

Der Grundbucheintrag des neuen Besitzers dauert erfahrungsgemäss länger als die Einlösung des Kaufvertrages. Und in dieser Zeit kann einiges passieren.

Die vom Notar eingetragene Auflassungsvormerkung stellt für den Käufer eine preisgünstige Garantie dafür dar, dass er die gekaufte Immobilie auf jeden Fall in dem vor dem Kauf besichtigten Zustand erhält.

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  • Sie können vom Kauf zurück treten.
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Sobald der Kaufpreises bezahlt ist wird die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht und gleichzeitig der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen.

Eine Auflassungsvormerkung macht natürlich nur dann Sinn, wenn der Kaufpreis erst nach deren Eintrag gezahlt wird.

Aber: Eine Auflassungsvormerkung gilt nicht als sofortiger Kauf einer Immobilie. Sie sichert lediglich den Anspruch des Käufers an einer Immobilie oder einem Grundstück.

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Finanzierung

 Finanzierung: 

Verschiedene Finanzierungsmodelle

Sie haben Anspruch auf unsere kostenfreie Unterstützung bei der unabhängigen Anfrage von Kredit- und Finanzierungsangeboten.

Dabei stehen wir Ihnen entweder rein beratend zur Seite oder setzen unsere guten Kontakte zur Bankenwelt für Sie ein. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir notwendige Unterlagen zusammen, holen unverbindliche Finanzierungsangebote ein, analysieren und besprechen mit Ihnen deren Vor- und Nachteile.

Kaufpreis und Kaufnebenkosten

Transparenz ist uns wichtig – daher schlüsseln wir Ihnen konkret auf, wie hoch der eigentliche Kaufpreis einer Immobilie
ist, welche gesetzlichen Kaufnebenkosten dabei entstehen und mit welchen Aufwendungen Sie außerdem rechnen
sollten.

Entscheiden Sie sich für eine sanierungsbedürftige Immobilie, so sollten Sie auf jeden Fall eine finanzielle Reserve von etwa 10 Prozent der vorgesehenen Sanierungskosten einplanen. Unserer Erfahrung nach tauchen bei Altbau-Sanierungen immer wieder unvorhersehbare Kosten auf, die auch erfahrene Bauherren nicht kalkulieren können.

Förderungsmöglichkeiten

Natürlich informieren wir Sie auch über aktuelle staatliche und bundesland-spezifische Förderungsmöglichkeiten, die Sie je nach Immobilie, Sanierungsgebiet, geplanten Sanierungs- und/oder Ernergieeinsparungs-Massnahmen in Anspruch nehmen oder beantragen können.

Natürlich pflegen wir in diesem Zusammenhang auch Kontakte zu Energieberatern, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Diese Fachleute beraten Sie dann zu gegebener Zeit und direkt am konkreten Objekt.

AuflassungAuflassungsvormerkungBauplanungGemeinschaftseigentum

Finanzierung

 Finanzierung: 

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Förderungsmöglichkeiten

Natürlich informieren wir Sie auch über aktuelle staatliche und bundesland-spezifische Förderungsmöglichkeiten, die Sie je nach Immobilie, Sanierungsgebiet, geplanten Sanierungs- und/oder Ernergieeinsparungs-Massnahmen in Anspruch nehmen oder beantragen können.

Natürlich pflegen wir in diesem Zusammenhang auch Kontakte zu Energieberatern, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Diese Fachleute beraten Sie dann zu gegebener Zeit und direkt am konkreten Objekt.

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Finanzierung

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Kaufpreis und Kaufnebenkosten

Transparenz ist uns wichtig – daher schlüsseln wir Ihnen konkret auf, wie hoch der eigentliche Kaufpreis einer Immobilie
ist, welche gesetzlichen Kaufnebenkosten dabei entstehen und mit welchen Aufwendungen Sie außerdem rechnen
sollten.

Entscheiden Sie sich für eine sanierungsbedürftige Immobilie, so sollten Sie auf jeden Fall eine finanzielle Reserve von etwa 10 Prozent der vorgesehenen Sanierungskosten einplanen. Unserer Erfahrung nach tauchen bei Altbau-Sanierungen immer wieder unvorhersehbare Kosten auf, die auch erfahrene Bauherren nicht kalkulieren können.

Förderungsmöglichkeiten

Natürlich informieren wir Sie auch über aktuelle staatliche und bundesland-spezifische Förderungsmöglichkeiten, die Sie je nach Immobilie, Sanierungsgebiet, geplanten Sanierungs- und/oder Ernergieeinsparungs-Massnahmen in Anspruch nehmen oder beantragen können.

Natürlich pflegen wir in diesem Zusammenhang auch Kontakte zu Energieberatern, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Diese Fachleute beraten Sie dann zu gegebener Zeit und direkt am konkreten Objekt.

AuflassungAuflassungsvormerkungBauplanungGemeinschaftseigentum

Kaufpreis

 Kaufpreis: 

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden - und der Preis stimmt auch!

Sind Sie sich ganz sicher? Haben Sie denn auch an die sog. Kaufnebenkosten gedacht?

Nur seriöse Anbieter informieren Sie darüber, welche Kosten beim Immobilienkauf insgesamt auf Sie zukommen. Diese Information ist nicht nur für Sie persönlich und ihre zukünftige wirtschaftliche Situation wichtig, sondern auch für Ihre Gespräche über mögliche Finanzierungen.

Aktuell setzt sich der Kaufpreis einer Immobilie zusammen aus:

  • Dem eigentlichen Kaufpreis für das Objekt,
  • Etwa 2% des Kaufpreises für Notar-, Grundbuch- und Gerichtskosten,
  • 3,5% des Kaufpreises für Grunderwerbssteuer.

Wenn Sie bei einem Immobilienmakler kaufen, kommen zu diesen Kosten noch bis zu 8% des Kaufpreises als Courtage hinzu. Kunden der TARSAP zahlen keine Maklercourtage!

Die Kaufnebenkosten fallen innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrages an. Alle Zahlungsmodalitäten und Details zum Eigentümerwechsel werden im Kaufvertrag festgeschrieben.

Entscheiden Sie sich für den Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie sollten Sie immer damit rechnen, dass unvorhersehbare Kosten auf Sie als Teil der Wohnungseigentümer Gemeinschaft zukommen können. Bei diesen Immobilien empfiehlt es sich, im Bedarfsfall über eine finanzielle Reserve von etwa 10% des Kaufpreises verfügen zu können.

Und natürlich sollten Sie auch an finanzielle Mittel für Ihre Renovierungsmassnahmen, die neue Traumküche und die grosse Badewanne denken…

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AuflassungAuflassungsvormerkungBauplanungEigentümer Versammlung

Kaufpreis

 Kaufpreis: 

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden - und der Preis stimmt auch!

Sind Sie sich ganz sicher? Haben Sie denn auch an die sog. Kaufnebenkosten gedacht?

Nur seriöse Anbieter informieren Sie darüber, welche Kosten beim Immobilienkauf insgesamt auf Sie zukommen. Diese Information ist nicht nur für Sie persönlich und ihre zukünftige wirtschaftliche Situation wichtig, sondern auch für Ihre Gespräche über mögliche Finanzierungen.

Aktuell setzt sich der Kaufpreis einer Immobilie zusammen aus:

  • Dem eigentlichen Kaufpreis für das Objekt,
  • Etwa 2% des Kaufpreises für Notar-, Grundbuch- und Gerichtskosten,
  • 3,5% des Kaufpreises für Grunderwerbssteuer.

Wenn Sie bei einem Immobilienmakler kaufen, kommen zu diesen Kosten noch bis zu 8% des Kaufpreises als Courtage hinzu. Kunden der TARSAP zahlen keine Maklercourtage!

Die Kaufnebenkosten fallen innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrages an. Alle Zahlungsmodalitäten und Details zum Eigentümerwechsel werden im Kaufvertrag festgeschrieben.

Entscheiden Sie sich für den Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie sollten Sie immer damit rechnen, dass unvorhersehbare Kosten auf Sie als Teil der Wohnungseigentümer Gemeinschaft zukommen können. Bei diesen Immobilien empfiehlt es sich, im Bedarfsfall über eine finanzielle Reserve von etwa 10% des Kaufpreises verfügen zu können.

Und natürlich sollten Sie auch an finanzielle Mittel für Ihre Renovierungsmassnahmen, die neue Traumküche und die grosse Badewanne denken…

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Kaufpreis

 Kaufpreis: 

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden - und der Preis stimmt auch!

Sind Sie sich ganz sicher? Haben Sie denn auch an die sog. Kaufnebenkosten gedacht?

Nur seriöse Anbieter informieren Sie darüber, welche Kosten beim Immobilienkauf insgesamt auf Sie zukommen. Diese Information ist nicht nur für Sie persönlich und ihre zukünftige wirtschaftliche Situation wichtig, sondern auch für Ihre Gespräche über mögliche Finanzierungen.

Aktuell setzt sich der Kaufpreis einer Immobilie zusammen aus:

  • Dem eigentlichen Kaufpreis für das Objekt,
  • Etwa 2% des Kaufpreises für Notar-, Grundbuch- und Gerichtskosten,
  • 3,5% des Kaufpreises für Grunderwerbssteuer.

Wenn Sie bei einem Immobilienmakler kaufen, kommen zu diesen Kosten noch bis zu 8% des Kaufpreises als Courtage hinzu. Kunden der TARSAP zahlen keine Maklercourtage!

Die Kaufnebenkosten fallen innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrages an. Alle Zahlungsmodalitäten und Details zum Eigentümerwechsel werden im Kaufvertrag festgeschrieben.

Entscheiden Sie sich für den Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie sollten Sie immer damit rechnen, dass unvorhersehbare Kosten auf Sie als Teil der Wohnungseigentümer Gemeinschaft zukommen können. Bei diesen Immobilien empfiehlt es sich, im Bedarfsfall über eine finanzielle Reserve von etwa 10% des Kaufpreises verfügen zu können.

Und natürlich sollten Sie auch an finanzielle Mittel für Ihre Renovierungsmassnahmen, die neue Traumküche und die grosse Badewanne denken…

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AuflassungAuflassungsvormerkungBauplanungEigentümer Versammlung

Notaranderkonto

 Notaranderkonto: 

Im Normalfall wird der Kaufpreis für eine Immobilie zu den im Kaufvertrag vereinbarten Modalitäten vom Käufer direkt an den Verkäufer oder dessen Bank gezahlt.

Damit ein sog. Notaranderkonto überhaupt eingerichtet werden darf, müssen bestimmte Gründe wie z.B. ein berechtigtes Interesse an besonderer Absicherung der Zahlung des Kaufpreises bestehen. Um diese Absicherung zu garantierantieren, wird ein Notaranderkonto als separates Konto vom Notar eingerichtet, geführt und verwaltet.

Kunden der TARSAP werden ihren Kaufpreis in fast allen Fällen auf ein Notaranderkonto einzahlen: Denn die TARSAP bietet ihren Kunden den Wechsel von Nutzen und Lasten bereits gegen eine Anzahlung an - verständlich, das in diesem Fall alle Beteiligten ein erhöhtes Sicherheitsinteresse haben.

Eine weitere Berechtigung für die Entrichtung eines Notaranderkontos wird durch das besondere TARSAP-Konzept begründet: In den meisten Fällen ersteht ein TARSAP-Kunde nicht nur eine Immobilie, sondern leistet direkt mit dem Kaufpreis seine Sonderumlage für einen von der TARSAP erarbeiteten Sanierungsplan für das gesamte Gemeinschaftseigentum des Objektes.

Und das bedeutet, dass ein Teil des vereinbarten Kaufpreises auf das für den Sanierungsplan eingerichtete Notaranderkonto gezahlt wird. So hat der Käufer die absolute Sicherheit, dass seine Sonderumlage ausschliesslich für den verabschiedeten Sanierungsplan verwendet wird.

Dafür sorgt der Notar, der erst dann Beträge von dem Notaranderkonto erst dann auszahlt, wenn ihm die vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen.

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Notaranderkonto

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Im Normalfall wird der Kaufpreis für eine Immobilie zu den im Kaufvertrag vereinbarten Modalitäten vom Käufer direkt an den Verkäufer oder dessen Bank gezahlt.

Damit ein sog. Notaranderkonto überhaupt eingerichtet werden darf, müssen bestimmte Gründe wie z.B. ein berechtigtes Interesse an besonderer Absicherung der Zahlung des Kaufpreises bestehen. Um diese Absicherung zu garantierantieren, wird ein Notaranderkonto als separates Konto vom Notar eingerichtet, geführt und verwaltet.

Kunden der TARSAP werden ihren Kaufpreis in fast allen Fällen auf ein Notaranderkonto einzahlen: Denn die TARSAP bietet ihren Kunden den Wechsel von Nutzen und Lasten bereits gegen eine Anzahlung an - verständlich, das in diesem Fall alle Beteiligten ein erhöhtes Sicherheitsinteresse haben.

Eine weitere Berechtigung für die Entrichtung eines Notaranderkontos wird durch das besondere TARSAP-Konzept begründet: In den meisten Fällen ersteht ein TARSAP-Kunde nicht nur eine Immobilie, sondern leistet direkt mit dem Kaufpreis seine Sonderumlage für einen von der TARSAP erarbeiteten Sanierungsplan für das gesamte Gemeinschaftseigentum des Objektes.

Und das bedeutet, dass ein Teil des vereinbarten Kaufpreises auf das für den Sanierungsplan eingerichtete Notaranderkonto gezahlt wird. So hat der Käufer die absolute Sicherheit, dass seine Sonderumlage ausschliesslich für den verabschiedeten Sanierungsplan verwendet wird.

Dafür sorgt der Notar, der erst dann Beträge von dem Notaranderkonto erst dann auszahlt, wenn ihm die vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen.

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Notaranderkonto

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Im Normalfall wird der Kaufpreis für eine Immobilie zu den im Kaufvertrag vereinbarten Modalitäten vom Käufer direkt an den Verkäufer oder dessen Bank gezahlt.

Damit ein sog. Notaranderkonto überhaupt eingerichtet werden darf, müssen bestimmte Gründe wie z.B. ein berechtigtes Interesse an besonderer Absicherung der Zahlung des Kaufpreises bestehen. Um diese Absicherung zu garantierantieren, wird ein Notaranderkonto als separates Konto vom Notar eingerichtet, geführt und verwaltet.

Kunden der TARSAP werden ihren Kaufpreis in fast allen Fällen auf ein Notaranderkonto einzahlen: Denn die TARSAP bietet ihren Kunden den Wechsel von Nutzen und Lasten bereits gegen eine Anzahlung an - verständlich, das in diesem Fall alle Beteiligten ein erhöhtes Sicherheitsinteresse haben.

Eine weitere Berechtigung für die Entrichtung eines Notaranderkontos wird durch das besondere TARSAP-Konzept begründet: In den meisten Fällen ersteht ein TARSAP-Kunde nicht nur eine Immobilie, sondern leistet direkt mit dem Kaufpreis seine Sonderumlage für einen von der TARSAP erarbeiteten Sanierungsplan für das gesamte Gemeinschaftseigentum des Objektes.

Und das bedeutet, dass ein Teil des vereinbarten Kaufpreises auf das für den Sanierungsplan eingerichtete Notaranderkonto gezahlt wird. So hat der Käufer die absolute Sicherheit, dass seine Sonderumlage ausschliesslich für den verabschiedeten Sanierungsplan verwendet wird.

Dafür sorgt der Notar, der erst dann Beträge von dem Notaranderkonto erst dann auszahlt, wenn ihm die vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen.

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AuflassungAuflassungsvormerkungBauplanungEigentümer Versammlung

Sonderumlage

 Sonderumlage: 

Der Begriff "Sonderumlage" taucht im Wohnungseigentumsgesetz gar nicht auf. Aus der eindeutigen Regelung zu Nutzen, Lasten und Kosten (§16 dieses Gesetzes) ergibt sich aber für jeden Wohnungseigentümer eine generelle Pflicht, entstehende Lasten und Kosten seinen Eigentumsanteilen entsprechend zu tragen. Also auch eine Sonderumlage.

Eine Sonderumlage kann als Nachtrag zum Wirtschaftsplan verstanden werden. Sie ist immer dann notwendig, wenn die Kalkulationen im verabschiedeten Wirtschaftsplan nicht mehr stimmen oder z.B. die Instandhaltungsrücklage noch keine ausreichende Höhe für eine notwendige Reparatur erreicht hat. Damit alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zur Zahlung ihres Anteils an einer Sonderumlage verpflichtet sind, muss jede Sonderumlage mit Benennung ihres Zweckes, ihrer Höhe und des Kostenverteilungsschlüssels durch einen mehrheitlich gefassten Beschluss in der Eigentümer-Versammlung verabschiedet werden.

Und natürlich handelt es sich auch um eine Sonderumlage, wenn es um die Sanierung des gesamten Gemeinschaftseigentums geht - wie es bei vielen von der TARSAP angebotenen Immobilien der Fall ist.

Entscheiden sich unsere Kunden für eine sanierungsbedürftige Immobilie ermöglicht ihnen das aussergewöhnliche TARSAP-Konzept, dass sie ihren Sonderumlage-Anteil für den Sanierungsplan bereits zusammen mit dem Kaufpreis auf ein separates Notaranderkonto leisten.

Das beste für Sie an dieser speziellen Sonderumlage ist unsere Kostengarantie:
Werden die im Sanierungsplan von uns kalkulierten Massnahmen teurer, zahlt die TARSAP diese Mehrkosten. Als Sicherheit für Sie hinterlegt die TARSAP für diesen Fall 25% der kalkulierten Sanierungskosten für das Gemeinschaftseigentum auf einem separaten Notaranderkonto.

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Sonderumlage

 Sonderumlage: 

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Eine Sonderumlage kann als Nachtrag zum Wirtschaftsplan verstanden werden. Sie ist immer dann notwendig, wenn die Kalkulationen im verabschiedeten Wirtschaftsplan nicht mehr stimmen oder z.B. die Instandhaltungsrücklage noch keine ausreichende Höhe für eine notwendige Reparatur erreicht hat. Damit alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zur Zahlung ihres Anteils an einer Sonderumlage verpflichtet sind, muss jede Sonderumlage mit Benennung ihres Zweckes, ihrer Höhe und des Kostenverteilungsschlüssels durch einen mehrheitlich gefassten Beschluss in der Eigentümer-Versammlung verabschiedet werden.

Und natürlich handelt es sich auch um eine Sonderumlage, wenn es um die Sanierung des gesamten Gemeinschaftseigentums geht - wie es bei vielen von der TARSAP angebotenen Immobilien der Fall ist.

Entscheiden sich unsere Kunden für eine sanierungsbedürftige Immobilie ermöglicht ihnen das aussergewöhnliche TARSAP-Konzept, dass sie ihren Sonderumlage-Anteil für den Sanierungsplan bereits zusammen mit dem Kaufpreis auf ein separates Notaranderkonto leisten.

Das beste für Sie an dieser speziellen Sonderumlage ist unsere Kostengarantie:
Werden die im Sanierungsplan von uns kalkulierten Massnahmen teurer, zahlt die TARSAP diese Mehrkosten. Als Sicherheit für Sie hinterlegt die TARSAP für diesen Fall 25% der kalkulierten Sanierungskosten für das Gemeinschaftseigentum auf einem separaten Notaranderkonto.

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Eine Sonderumlage kann als Nachtrag zum Wirtschaftsplan verstanden werden. Sie ist immer dann notwendig, wenn die Kalkulationen im verabschiedeten Wirtschaftsplan nicht mehr stimmen oder z.B. die Instandhaltungsrücklage noch keine ausreichende Höhe für eine notwendige Reparatur erreicht hat. Damit alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zur Zahlung ihres Anteils an einer Sonderumlage verpflichtet sind, muss jede Sonderumlage mit Benennung ihres Zweckes, ihrer Höhe und des Kostenverteilungsschlüssels durch einen mehrheitlich gefassten Beschluss in der Eigentümer-Versammlung verabschiedet werden.

Und natürlich handelt es sich auch um eine Sonderumlage, wenn es um die Sanierung des gesamten Gemeinschaftseigentums geht - wie es bei vielen von der TARSAP angebotenen Immobilien der Fall ist.

Entscheiden sich unsere Kunden für eine sanierungsbedürftige Immobilie ermöglicht ihnen das aussergewöhnliche TARSAP-Konzept, dass sie ihren Sonderumlage-Anteil für den Sanierungsplan bereits zusammen mit dem Kaufpreis auf ein separates Notaranderkonto leisten.

Das beste für Sie an dieser speziellen Sonderumlage ist unsere Kostengarantie:
Werden die im Sanierungsplan von uns kalkulierten Massnahmen teurer, zahlt die TARSAP diese Mehrkosten. Als Sicherheit für Sie hinterlegt die TARSAP für diesen Fall 25% der kalkulierten Sanierungskosten für das Gemeinschaftseigentum auf einem separaten Notaranderkonto.

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Vollstreckungsunterwerfung

 Vollstreckungsunterwerfung: 

In einer notariellen Urkunde wie z.B. dem Immobilienkaufvertrag können viele Ansprüche direkt vollstreckbar gestellt werden.

So ist es durchaus üblich, dass sich der Käufer mittels Zwangsvollstreckungsunterwerfung gegenüber dem Verkäufer zur Zahlung des Kaufpreises und einem Darlehensgeber zur Erfüllung bestimmter Zahlungsvereinbarungen verpflichtet. Im Gegenzug gilt die Verpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, das Objekt zum bestimmten Zeitpunkt zu räumen und zu übergeben.

Bei Nichterfüllen der vereinbarten Inhalte kann sich der benachteiligte Vertragspartner vom Notar eine vollstreckbare Urkunde zustellen lassen und sofort Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Durch die unterzeichnete Vollstreckungsunterwerfung ist dies möglich, ohne den mühsamen und langwierigen Weg über das Gericht gehen zu müssen.

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Bei Nichterfüllen der vereinbarten Inhalte kann sich der benachteiligte Vertragspartner vom Notar eine vollstreckbare Urkunde zustellen lassen und sofort Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Durch die unterzeichnete Vollstreckungsunterwerfung ist dies möglich, ohne den mühsamen und langwierigen Weg über das Gericht gehen zu müssen.

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Vollstreckungsunterwerfung

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So ist es durchaus üblich, dass sich der Käufer mittels Zwangsvollstreckungsunterwerfung gegenüber dem Verkäufer zur Zahlung des Kaufpreises und einem Darlehensgeber zur Erfüllung bestimmter Zahlungsvereinbarungen verpflichtet. Im Gegenzug gilt die Verpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, das Objekt zum bestimmten Zeitpunkt zu räumen und zu übergeben.

Bei Nichterfüllen der vereinbarten Inhalte kann sich der benachteiligte Vertragspartner vom Notar eine vollstreckbare Urkunde zustellen lassen und sofort Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Durch die unterzeichnete Vollstreckungsunterwerfung ist dies möglich, ohne den mühsamen und langwierigen Weg über das Gericht gehen zu müssen.

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