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 Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG oder WEG): 

Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG oder WEG):

Das korrekt benannte "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WoEigG, WEG" ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Da aber für Eigentumswohnungen vom BGB abweichende, besondere Regelungen gelten, wurden diese im Wohnungseigentumsgesetz zusammen gefasst.

Wenn eine Teilungserklärung ein Grundstück in Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum teilt, dann regelt das Wohnungseigentumsgesetz die entsprechenden Eigentumsrechte.

Dies sind vor allem:

die Begründung von Sondereigentum
die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander
die Verwaltung von Sondereigentum
Besonderheiten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Sondereigentum

Die letzte Aktualisierung etlicher Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes hat der Gesetzgeber im Juli 2007 durchgeführt.

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