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 Wohngeld: 

Im Gegensatz zum Hausgeld ist nach Wohngeldgesetz (WoGG) das Wohngeld eine finanzielle Hilfe vom Staat für alle Bürger, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können.

Das Wohngeld wird als "Mietzuschuss" für Mieter in Mietwohnungen und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer, die ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung selbst nutzen gezahlt.

Häufig wird das Hausgeld (monatliche Vorschusszahlungen von Wohnungseigentümern an die Hausverwaltung) als Wohngeld bezeichnet, was aber ungenau ist und zu Verwechslungen führen kann.

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