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 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI): 

Leider kann das Honorar für Architekt und/oder Ingenieur nicht frei verhandelt oder prozentual aus der Höhe einer
Bausumme errechnet werden. Auch dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich aus der
Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI.

Die für Laien sehr unübersichtliche und unverständliche HOAI macht das Bauen und Sanieren mit Architekten zwar
nicht einfacher, aber Leistungen werden vergleichbar: Alle Architekt bieten ihre Leistungen auf der selben Basis an.

Das Honorar nach HOAI richtet sich nach den Bemessungskriterien:

  • Umfang der erbrachten Leistungen
  • anrechenbare Kosten des Objekts
  • Honorarzone, in die das Objekt einzuordnen ist
  • vereinbarter Honorarsatz (Festlegung zwischen Mindest- und Höchstsatz)
  • die den Leistungen zugeordnete Honorartafel
  • bei Leistungen im Bestand vereinbarte Zuschläge für die erhöhte Schwierigkeit

Sobald Sie und Ihr Architekt die Kriterien für Ihre Baumassnahme festgelegt haben, fordern Sie sein Angebot an.

Die TARSAP hilft Ihnen auch hierbei gerne.

Wir stehen Ihnen zur Seite - stellen Sie uns auf die Probe!

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