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 Notaranderkonto: 

Im Normalfall wird der Kaufpreis für eine Immobilie zu den im Kaufvertrag vereinbarten Modalitäten vom Käufer direkt an den Verkäufer oder dessen Bank gezahlt.

Damit ein sog. Notaranderkonto überhaupt eingerichtet werden darf, müssen bestimmte Gründe wie z.B. ein berechtigtes Interesse an besonderer Absicherung der Zahlung des Kaufpreises bestehen. Um diese Absicherung zu garantierantieren, wird ein Notaranderkonto als separates Konto vom Notar eingerichtet, geführt und verwaltet.

Kunden der TARSAP werden ihren Kaufpreis in fast allen Fällen auf ein Notaranderkonto einzahlen: Denn die TARSAP bietet ihren Kunden den Wechsel von Nutzen und Lasten bereits gegen eine Anzahlung an - verständlich, das in diesem Fall alle Beteiligten ein erhöhtes Sicherheitsinteresse haben.

Eine weitere Berechtigung für die Entrichtung eines Notaranderkontos wird durch das besondere TARSAP-Konzept begründet: In den meisten Fällen ersteht ein TARSAP-Kunde nicht nur eine Immobilie, sondern leistet direkt mit dem Kaufpreis seine Sonderumlage für einen von der TARSAP erarbeiteten Sanierungsplan für das gesamte Gemeinschaftseigentum des Objektes.

Und das bedeutet, dass ein Teil des vereinbarten Kaufpreises auf das für den Sanierungsplan eingerichtete Notaranderkonto gezahlt wird. So hat der Käufer die absolute Sicherheit, dass seine Sonderumlage ausschliesslich für den verabschiedeten Sanierungsplan verwendet wird.

Dafür sorgt der Notar, der erst dann Beträge von dem Notaranderkonto erst dann auszahlt, wenn ihm die vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen.

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