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 Hausgeld: 

Der Begriff Hausgeld wird in verschiedenen Bereichen benutzt, oftmals auch missverständlich. Auf keinen Fall darf das Hausgeld verwechselt werden mit dem Wohngeld, das eine finanzielle Unterstützung seitens des Staates ist.

Der Käufer einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus erwirbt neben seinem Sondereigentum auch Anteile am Gemeinschaftseigentum. Die Kosten hierfür werden entsprechend der Miteigentumsanteile auf alle Eigentümer umgelegt.

Zu Beginn eines Kalenderjahres wird für alle voraussichtlich anfallenden Kosten, inklusive Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, ein Wirtschaftsplan erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen. Aus diesem Wirtschaftsplan ergibt sich für jeden Wohnungseigentümer sein monatlich zu zahlendes Hausgeld.

Bitte berücksichtigen Sie also bei Ihren Kauf- und Finanzierungsplanungen unbedingt auch das Hausgeld.

Als Kunde der TARSAP werden Sie feststellen, dass in den Verkaufsunterlagen zu Ihrer Immobilie natürlich auch
Informationen zum bisherigen Hausgeld enthalten sind.

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