![]() | Abgeschlossenheitsbescheinigung: |

Teil 1 - Abgeschlossenheit
Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Urkunde, die von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Sie bescheinigt die Abgeschlossenheit z.B. einer Eigentumswohnung, also dass dieses Sondereigentum ausreichend von anderen Wohnungen abgeschlossen ist.

Teil 2 - Plan
Soll ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, müssen im Grundbuch separate Grundbuchblätter für jede Wohnung angelegt werden - und für diesen Vorgang ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit dem Aufteilungsplan, auch Teilungsverzeichnis genannt, unbedingt notwendig.

Teil 3 - Stempel
Bei der Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen eine Vielzahl an rechtlicher und bürokratischer Vorschriften genauestens eingehalten werden. Je nach zuständiger Bauaufsichtsbehörde können diese auch voneinander differenzieren. Aber eines haben alle gemeinsam: Sie sind sehr kompliziert und reichen von genauestens vorgegebenen Maßstäben der Grundrisse und Schnitte, über Falt- und Größenangaben der Pläne bis zu Vorgaben zu Nummerierung und farblichen Visualisierung der Abgeschlossenheit.
In jedem Fall sollte die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung an einen Architekten übergeben werden.